Der Vollstrecker: Testament aufsetzen, Lebensleistung erhalten
Foto: Markus Kroha
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Der Vollstrecker: Testament aufsetzen, Lebensleistung erhalten

2. Februar 2026
2 Min. Lesezeit

Steuerberater und Testamentsvollstrecker Ralf Burggraf erklärt, warum gerade Unternehmer sich rechtzeitig um ihren Nachlass kümmern sollten.

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Ausgezeichnet von manager review

Testament aufsetzen, Lebensleistung erhalten

Der Steuerberater und Testamentsvollstrecker Ralf Burggraf erklärt, warum gerade Unternehmer sich rechtzeitig um ihren Nachlass kümmern sollten. Barvermögen zu vererben, mag noch relativ einfach sein. Probleme tauchen aber auf, wenn es mehrere Erben gibt oder wenn ein Unternehmen vererbt werden soll.

Das „Danach" regeln, bevor es zu spät ist

Viele Unternehmer scheuen davor zurück, sich frühzeitig mit einer der wichtigsten Fragen überhaupt zu beschäftigen: Wie soll es nach meinem Tod mit der Firma weitergehen? Wer soll was erben, und wie wird der Fortbestand meiner Lebensleistung gesichert?

„Gerade für Unternehmer gilt: Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, riskiert, dass seine Lebensleistung zunichtegemacht wird. Im schlimmsten Fall bedeutet es den Ruin einer Firma, oder das Vermögen geht direkt an den Fiskus."

Expertenwissen in allen relevanten Fragen bündeln

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker sowie als Inhaber seiner Kanzlei für Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung mit Sitz in Fürstenfeldbruck legt Burggraf großen Wert darauf, seine Mandanten hinsichtlich eines Testaments frühzeitig zu beraten und den Weg für eine reibungslose Abwicklung zu ebnen.

Ein besonderer Vorteil der Burggraf-Gruppe: Hier kümmern sich nicht nur hoch qualifizierte Steuerberater um die Mandanten, sondern auch ein Fachanwalt für Erbrecht – eine ideale Konstellation, um ein Testament im Sinne des Mandanten „wasserdicht" zu gestalten.

Schutz vor Wertverlust und Gläubigern

Die Testamentsvollstreckung erfüllt eine doppelte Schutzfunktion: Erstens schützt sie den Nachlass vor den Erben und zweitens den Nachlass und damit die Erben vor dem Zugriff eventueller Gläubiger der Erben.

Dauertestamentsvollstreckung für langfristige Lösungen

Nicht zuletzt bietet sich eine sogenannte Dauertestamentsvollstreckung an. Diese kann über einen längeren Zeitraum dafür sorgen, dass der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt wird. Beispielsweise kann der Vollstrecker so gewährleisten, dass ein Vermögen, sofern beabsichtigt, nicht an die Vorerben, sondern an die nachfolgende Generation fällt.

Kontakt: BURGGRAF STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT mbH Feuerhausstraße 12, 82256 Fürstenfeldbruck www.burggraf-gruppe.de

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