ESG-Reporting wird Pflicht: Was der Mittelstand jetzt über die CSRD wissen muss
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ESG-Reporting wird Pflicht: Was der Mittelstand jetzt über die CSRD wissen muss

28. Januar 2026
2 Min. Lesezeit

Ab 2026 müssen auch mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen – bietet aber auch Chancen.

Das Ende der Freiwilligkeit

Was bisher nur für börsennotierte Großkonzerne galt, wird bald auch für den Mittelstand zur Pflicht: Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen regulatorischen Rahmen geschaffen, der Nachhaltigkeit von der Kür zur Pflicht macht.

Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro bedeutet das: Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen sie detailliert über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen berichten.

Mehr als nur Bürokratie

„Viele Unternehmer sehen in der CSRD zunächst nur zusätzlichen Aufwand", sagt Dr. Maria Schneider, Partnerin bei einer auf Mittelstand spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Dabei übersehen sie, dass die Anforderungen auch eine Chance sind, das eigene Geschäftsmodell zukunftsfähig zu machen."

Tatsächlich zeigen Studien, dass Unternehmen mit einer klaren Nachhaltigkeitsstrategie nicht nur bei Kunden und Bewerbern punkten, sondern auch bessere Konditionen bei Banken erhalten. Die Kreditvergabe orientiert sich zunehmend an ESG-Kriterien – wer hier nicht liefern kann, zahlt drauf.

Die größten Stolpersteine

Die praktische Umsetzung der CSRD-Anforderungen stellt viele Mittelständler vor Herausforderungen. Die Datenerhebung ist oft der kritischste Punkt: Welche CO2-Emissionen verursacht die Lieferkette? Wie steht es um die Arbeitsbedingungen bei Zulieferern? Welche Risiken birgt der Klimawandel für das Geschäftsmodell?

Diese Fragen erfordern nicht nur neue Prozesse, sondern oft auch neue Kompetenzen. Viele Unternehmen stellen erstmals Nachhaltigkeitsmanager ein oder bauen entsprechende Abteilungen auf.

Der Weg zur Compliance

Experten empfehlen einen schrittweisen Ansatz: Zunächst sollte eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden, die identifiziert, welche Nachhaltigkeitsthemen für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Darauf aufbauend können dann die notwendigen Datenerhebungsprozesse etabliert werden.

Wichtig ist auch die frühzeitige Einbindung des Wirtschaftsprüfers, der den Nachhaltigkeitsbericht künftig testieren muss. Je früher die Abstimmung erfolgt, desto weniger Überraschungen gibt es am Ende des Geschäftsjahres.

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